Informationen zu den Ebis - Jahreslizenzgebühren 2012
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Die folgenden Gebühren 1) verstehen sich pro Einrichtung 2) und pro Jahr für das eingesetzte Basisprogramm und die Anzahl der benötigten Fachversionen. In einem Netzwerk wird jede weitere Nutzerlizenz, beim Einsatz des Programms auf mehreren nicht vernetzten PCs bzw. bei der Verwaltung von mehreren Projekten innerhalb einer Fachversion wird jede dafür erforderliche Teilstellenlizenz separat berechnet. Zusätzlich können weitere optionale Module pro Einrichtung bestellt werden. Bei Mehrjahresverträgen wird auf die Positionen 1 bis 3 eine Preisbindung garantiert und ist ggf. eine Ermäßigung möglich.
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1. Jahreslizenzgebühren 2012
1) 1 Nutzer / Arbeitsplatz) 2)
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NNettopreis
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| 1.1 Basisprogramm pro Einrichtung (inklusive 1 Nutzerlizenz) 2)
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€ 300 (220) 3) |
| 1.2 Fachversion pro eingesetztes Arbeitsfeld (inklusive je 1 Teilstelle)
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€ 200 |
2. Optionale Programm-Erweiterungen pro Jahr 1 Nutzer / Arbeitsplatz) 2)
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N
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| 2.1 Jede weitere Nutzerlizenz in einem Netzwerk 4)
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€ 50 |
| 2.2 Jede weitere Teilstellenlizenz 5)
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€ 50 |
3. Optionale Module pro Einrichtung 2) und Jahr 1 Nutzer / Arbeitsplatz) 2)
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| 3.1 Integrierte Dokumentenverwaltung
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€ 50 |
| 3.2 Leistungsabrechnung und Formularwesen (nur für Fachversion Suchtkrankenhilfe geeignet)
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€ 50 |
| 3.3 SMS-Modul zum Versand von Kurznachrichten aus EBIS (es gelten besondere AGBs) 6)
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€ 50 |
| 3.4 PREDI (Psychosoziales Ressourcenorientiertes Diagnostikinstrument)
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€ 50 |
| 3.5 Geldverwaltung (nur für die Fachversion Schwangerschaftsberatung geeignet)
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€ 250 |
| 3.6 Installations-/Update- und Auswertungsservice
3,7)
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€ 50 |
4. Schulungsgebühren
1 Nutzer / Arbeitsplatz) 2)
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| 4.1 Kurs A: Softwareanwendung mit Schwerpunkt Dokumentation (pro Person/Tag)
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€ 150 |
| 4.2 Kurs B: Softwareanwendung mit Schwerpunkt Verwaltung (pro Person und Tag)
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€ 150 |
| 4.3 Kurs C: Seminar zur Datenauswertung und Statistik (pro Person und Tag)
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€ 150 |
| 4.4 Individualschulung in den Räumen bzw. am Ort der Einrichtung (pro Tag)
8)
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€ 1.400 (1.200) |
| 4.5 Individuelle Online-Schulung (pro Stunde)
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€50 |
5. Tagessatz für individuelle Beratungen 9)
1 Nutzer / Arbeitsplatz) 2)
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Nnach Aufwand
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| 5.1 Individuelle fachliche Beratungstätigkeit vor Ort (Tagessatz á 8 Std.)
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€ 525 |
| 5.2 Individuelle Softwareentwicklung/Programmieraufwand (Tagessatz á 8 Std.)
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€ 625 |
1
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N
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1) Alle Gebühren verstehen sich exklusive der jeweils aktuell gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19%).
2) Eine Einrichtung ist vertragsmäßig definiert durch eine organisatorische Einheit (Standort), in der insgesamt mehr als eine
Personalvollzeitstelle vorgehalten wird und die über eine eigene Stellenleitung verfügt. Einrichtungseinheiten (Standorte)
mit geringerer Personalausstattung (eine Vollzeitstelle und weniger) können einer übergeordneten Einrichtung als zusätzliche
Teilstellen zugeordnet werden, sofern eine solche übergeordnete Stelle besteht (siehe Fußnote 4). Demnach sind für solche
Einrichtungseinheiten keine eigenen Anmeldungen erforderlich. Ist eine Einrichtung mit weniger als einer Vollzeitstelle
organisatorisch keiner übergeordneten Stelle zuzuordnen, so bedarf es einer eigenen Anmeldung. Die Gebühren reduzieren
sich in diesem Fall auf 50% des normalen Gebührensatzes. (siehe auch Punkt 3 der Allgemeinen Geschäftsbdingungen)
3) Für den Abschluss eines Wartungsvertrags, die Teilnahme am Update-/Downloadverfahren, die Teilnahme am E-Rechnungs-
verfahren und die Teilnahme am Lastschriftverfahren reduziert sich der Preis für das Basisprogramm jeweils um 20,-- Euro.
4) Entspricht der maximalen Anzahl der gleichzeitig mit EBIS arbeitenden Programmbenutzer.
5) Weitere Teilstellenlizenzen sind dann erforderlich, wenn bestimmte Projekte (Datenteilmengen) einer Fachversion gesondert
ausgewertet und/oder Daten von nicht vernetzten PCs auf dem Hauptrechner für eine Gesamtauswertung der Einrichtung
zusammengefasst werden sollen.
6) Nur in Verbindung mit E-Rechnungsversand und Erteilung einer Einzugsermächtigung möglich. Das Modul beinhaltet pro Quartal den Versand von 50 Frei-SMS, jede darüber hinausgehende SMS wird mit 10,00 Cent (netto) berechnet. Der Empfang von Antworten auf die versendeten SMS ist kostenlos. Die Abrechnung erfolgt quartalsweise. Die Zusatzbedingungen für den SMS-Vertrag sind abrufbar im Anhang II der AGBs unter
7) Nur in Verbindung mit dem Abschluss eines Wartungsvertrags möglich. Die Berechnung erfolgt pro Rechner (im Netzwerk: pro Server, nicht pro Client). Bei mehr als 2 nicht vernetzten Rechnern bitte individuelle Sonderkondi- tionen erfragen..
8) Der Preis von 1.400,-- Euro gilt, wenn die Rechner durch die GSDA gestellt oder ein Schulungsraum angemietet werden muss. Werden Schulungsraum und -rechner durch die Einrichtung zur Verfügung gestellt, gilt der Preis von 1.200,-- Euro. .
9) Die Berechnung erfolgt je Auftrag nach Tagessätzen.
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